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 Geschicht der PKV

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Geschicht der PKV

In vergangenen Zeiten kümmerte sich hauptsächlich der Familienverband um die Versorgung und Pflege im Krankheitsfall. Allerdings kam es häufig dazu, dass diejenigen, die lange krank waren und somit nichts zum Einkommen der Familie beisteuern konnten, schlichtweg verarmten. In der Mitte des 19. Jahrhunderts ließ die Allgemeine Gewerbeverordnung die Gründung von Krankenkassen für Fabrikarbeiter zu und hier beginnt die Geschichte der bis heute üblichen Krankenversicherung. Eine einheitliche Regelung des Hilfskassenwesens erfolgte 1876, 1883 wurde die Krankenversicherung für Arbeiter mit Hilfs- und Knappschaftskassen, Innungsversicherungskassen, Betriebskrankenkassen sowie Orts- und Gemeindeversicherungskassen als Träger gegründet. Allerdings war der Personenkreis, für den diese Krankenversicherung möglich war, deutlich eingeschränkt. Und hier beginnt die Geschichte der privaten Krankenkassen, die letztendlich für diejenigen gegründet wurden, die nicht der Krankenversicherung für Arbeiter beitreten konnten. Der überwiegende Teil der Mitglieder setzte sich folglich aus Beamten, Lehrern und Geistlichen zusammen. Einen wichtiger Meilenstein in der Geschichte der PKV bilden die Jahre 1934 bis 1937. Das Gesetz über den Aufbau und die Bestimmungen zur Ausführung der Sozialversicherung, das in dieser Zeit verabschiedet wurde, bewirkte, dass die gesetzliche Krankenversicherung von den Ersatzkassen als Körperschaften öffentlichen Rechts getragen wurde und zeitgleich eine Trennung zwischen Ersatzkassen für Arbeiter und Ersatzkassen für Angestellte stattfand. Somit erhöhte sich die Mitgliederzahl der privaten Krankenkassen um diejenigen, die nun als sozialversicherungsfremd eingestuft waren und sich somit nicht mehr gesetzlich krankenversichern konnten. Weitere markante Veränderungen brachte der Zweite Weltkrieg und das Verbot der privaten Krankenkassen in der sowjetischen Besatzungszone. 1947 wurde in der britischen Besatzungszone hingegen der Verband der privaten Krankenkassen gegründet, 1949 wurde er zu einem bundesweiten Verband ausgeweitet. Fortan regelten Gesetze die private Krankenversicherung, ab 1970 stellten Gesetze sicher, dass gesetzliche und private Krankenkassen als vollwertige Alternativen dauerhaft und gleichzeitig bestehen. Die erneute Abgrenzung zwischen GKV und PKV im Zuge der Gesundheitsreform 1989 bewirkte als Konsequenz die Einführung des Standradtarifs 1993 in den privaten Krankenkassen und die Trägerschaft der Sozialversicherung ab 1995.
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