Artikel: Geschicht der PKV
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In
vergangenen Zeiten kümmerte sich hauptsächlich der Familienverband um
die Versorgung und Pflege im Krankheitsfall. Allerdings kam es häufig
dazu, dass diejenigen, die lange krank waren und somit nichts zum
Einkommen der Familie beisteuern konnten, schlichtweg verarmten. In der
Mitte des 19. Jahrhunderts ließ die Allgemeine Gewerbeverordnung die
Gründung von Krankenkassen für Fabrikarbeiter zu und hier beginnt die
Geschichte der bis heute üblichen Krankenversicherung. Eine
einheitliche Regelung des Hilfskassenwesens erfolgte 1876, 1883 wurde
die Krankenversicherung für Arbeiter mit Hilfs- und Knappschaftskassen,
Innungsversicherungskassen, Betriebskrankenkassen sowie Orts- und
Gemeindeversicherungskassen als Träger gegründet. Allerdings war der
Personenkreis, für den diese Krankenversicherung möglich war, deutlich
eingeschränkt. Und hier beginnt die Geschichte der privaten
Krankenkassen, die letztendlich für diejenigen gegründet wurden, die
nicht der Krankenversicherung
für Arbeiter beitreten konnten. Der überwiegende Teil der Mitglieder
setzte sich folglich aus Beamten, Lehrern und Geistlichen zusammen.
Einen wichtiger Meilenstein in der Geschichte der PKV bilden die Jahre
1934 bis 1937. Das Gesetz über den Aufbau und die Bestimmungen zur
Ausführung der Sozialversicherung, das in dieser Zeit verabschiedet
wurde, bewirkte, dass die gesetzliche Krankenversicherung von den
Ersatzkassen als Körperschaften öffentlichen Rechts getragen wurde und
zeitgleich eine Trennung zwischen Ersatzkassen für Arbeiter und
Ersatzkassen
für Angestellte stattfand. Somit erhöhte sich die Mitgliederzahl der
privaten Krankenkassen um diejenigen, die nun als
sozialversicherungsfremd eingestuft waren und sich somit nicht mehr
gesetzlich krankenversichern konnten. Weitere markante Veränderungen
brachte der Zweite Weltkrieg und das Verbot der privaten Krankenkassen
in der sowjetischen Besatzungszone. 1947 wurde in der britischen
Besatzungszone hingegen der Verband der privaten Krankenkassen
gegründet, 1949 wurde er zu einem bundesweiten Verband ausgeweitet.
Fortan regelten Gesetze die private Krankenversicherung, ab 1970
stellten Gesetze sicher, dass gesetzliche und private Krankenkassen als
vollwertige Alternativen dauerhaft und gleichzeitig bestehen. Die
erneute Abgrenzung zwischen GKV und PKV
im Zuge der Gesundheitsreform 1989 bewirkte als Konsequenz die
Einführung des Standradtarifs 1993 in den privaten Krankenkassen und
die Trägerschaft der Sozialversicherung ab 1995.
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