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Kleiderschrank nachträglich in Versicherung aufnehmen

Die Versicherung eines Kleiderschrankes unterliegt in den allermeisten Fällen der Hausratversicherung. Diese versichert nicht nur den Kleiderschrank als solches, sondern natürlich auch das ganze restliche Inventar. Nun wird eine solche Versicherung nur einmal abgeschlossen und dann ist es nicht von Bedeutung, ob zwischendurch neue Möbel angeschafft werden. Anders wäre es, wenn der besagte Kleiderschrank nun ein ganz antikes Teil von solch erheblichem Wert wäre, dass es die, der Versicherungsberechnung zugrunde liegenden, Berechnungsgrundlage erheblich erhöhen würde. In diesem Fall würde wahrscheinlich lediglich der Versicherungsbeitrag entsprechend angepasst.

Alternative Versicherung in Verbindung mit einem Kleiderschrank

Es gibt nun noch eine zweite Versicherung, die mit einem Kleiderschrank in Verbindung gebracht werden kann. Die Haftpflichtversicherung. Wie das, werden sich einige fragen. Ganz einfach, wenn man einmal überlegt, welche Versicherung reguliert denn einen Schaden, den man selber, beispielweise an dem Kleiderschrank eines anderen, verursacht hat? Die Haftpflichtversicherung kommt hier zum tragen. Nun passiert so etwas schneller als gedacht. Wenn man jemandem beim Umzug hilft und beispielsweise ein Teil vom zu transportierenden Kleiderschrank beschädigt, oder das eigene Kind beim Spielen in einer fremden Wohnung die Spiegeltür vom Kleiderschrank beschädigt, dann wird ein solcher Schaden durch die Haftpflichtversicherung reguliert.

Wann ist eine solche Versicherung ratsam?

Die Versicherungsunternehmen raten jedem, der eine eigene Hausstand führt, sei es nun in Form eines Zimmers, einer Wohnung oder eines Hauses, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für eine Haftpflichtversicherung gilt, sobald die Volljährigkeit erreicht ist, oder der Versicherungsschutz nicht mehr über die Eltern abgedeckt wird, sollte eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, spätestens jedoch mit Einzug in die ersten eigenen vier Wände. Es ist schon ratsam, beide Versicherungen abzuschließen, und das nicht nur für den Kleiderschrank, sondern für den gesamten Hausstand. Viele wissen jedoch nicht, dass eine gute Hausratversicherung auch den Diebstahl eines Fahrrades abdeckt.


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